Unter dem Begriff Bestellerprinzip versteht man eine Provisionsregelung für Immobilienmakler im Bereich der Vermietung.
Es sieht vor, dass Makler bei der Vermittlung von Mietgegenständen vollständig vom Auftraggeber entlohnt werden.
Das Bestellerprinzip basiert demzufolge auf dem marktwirtschaftlichen Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt“.
Eingeführt werden soll das Gesetz im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG), welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen wurde.
Der entsprechende Gesetzesentwurf ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden und hat nun den Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Das Gesetz zur Mietpreisbremse und zur Einführung des Bestellerprinzips für Maklerleistungen wird ab dem 01.06.2015 in Kraft treten.
Ebenso soll das neue Prinzip ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten.
Die Provision für den Makler beträgt demnach maximal zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzl. MwSt.
Beim Verkauf einer Immobilie wird die Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.
Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien