Vermieter/Eigentümer meldet Eigenbedarf an, was jetzt?

Vermieter/Eigentümer meldet Eigenbedarf an, was jetzt?

Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Angehörige des Haushalts oder Familienangehörige nutzen möchte, kann auf Eigenbedarf gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats beim Mieter eingehen, damit diese zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist – Kündigungsfristen verlängern sich nach 5 sowie nach 8 Jahren um jeweils 3 Monate

Wie muss der Vermieter kündigen?

Konkrete Benennung – Bei einer Kündigung auf Eigenbedarf muss der Vermieter angeben und konkret benennen können, für wen er die Wohnung benötigt.

Nachvollziehbare Gründe – Der Vermieter muss nachweisen, warum er genau diese Wohnung benötigt, insbesondere wenn er noch im Besitz einer zweiten Wohnung ist (Gründe wie, er benötigt sie als Alterswohnsitz, da sie besser als seine momentane Wohnung geeignet ist, sind hier nicht wirksam)

Begründung des Termins – Der Vermieter muss begründen können, weshalb er zu dem in der Kündigung genannten Termin kündigen möchte – hierbei sind die Kündigungsfirsten zu beachten und einzuhalten.

Checkliste für die Mieter bei der Kündigung zwecks Eigenbedarf:

Eigenbedarfskündigung – was nun?

Wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten?

Bei einer Kündigung des Mietverhältnisses müssen gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese betragen 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Mietdauer, 6 Monate bei bis zu 8 Jahren Mietdauer, 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer und 12 Monate bei mehr als 11 Jahren Mietdauer.

Wurden die Formalien beachtet?

Der Vermieter muss bei Kündigung auf Eigenbedarf einen neuen Nachmieter benennen und diesen Ihnen mitteilen. Ebenfalls muss die Kündigung nachvollziehbar begründet werden.

Wurde die Kündigungssperrfrist nach Wohnungsumwandlung eingehalten?

Wenn das Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde, hat der neue Eigentümer/Vermieter erst nach 3 Jahren Anspruch auf Eigenbedarf. In manchen Städten liegt diese Sperrfrist sogar bei 10 Jahren.

Ist die Kündigung eine unzumutbare Härte?

Der Fall einer unzumutbaren Härte tritt meist in sozialen Angelegenheiten wie z.B. Schwangerschaft, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit im Alter zu.

Haben Sie einen Mieterverein oder Rechtsanwalt aufgesucht?

In manchen Fällen ist es durchaus hilfreich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen um das eigene recht zu wahren. In Deutschland ist das Mietrecht sehr zu Gunsten des Mieters ausgelegt. Ohne einen Räumungstitel vor Gericht kann der Vermieter Sie nicht auf die Straße setzen. Vor Ausstellung eines Räumungstitel prüft das Gericht aber vorab erst einmal, ob die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig war.

Was tun, wenn  sich ein Rechtsstreit anbahnt?

Der Gang vor Gericht sollte im besten Falle vermeidet werden – im Interesse beider Seiten! In der Regel lassen sich Probleme zwischen Mieter und Vermieter auch außergerichtlich einigen. Die Vermieterseite könnte dem Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen, sich an den Makler-/Umzugskosten beteiligen oder eine pauschale Abfindung zahlen.

In jedem Fall ist es für Sie als Mieter von Vorteil, wenn Sie Ihre Belege aufbewahren. Sollten Sie im Nachhinein beweisen können, dass der Vermieter die Gründe zur Kündigung zwecks Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, besteht für den Vermieter eine Verpflichtung auf Schadensersatz gegenüber Ihnen.

Welchen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie bei Sonderfällen:

Sollte der Vermieter den Grund der Kündigung auf Eigenbedarf nur vorgetäuscht haben, so verpflichtet er sich in diesem Falle den Kostenunterschied zwischen der alten und neuen Mieter so wie in machen Fällen auch die Umzugs – und Maklerkosten zu tragen. Sollte der Kündigungsgrund, welchen der Vermieter angegeben hat entfallen, muss er den Mieter umgehend informieren weil so das Mietverhältnis bestehen bleibt. Beispiel, die Mutter, welche einziehen sollte ist unerwartet verstorben.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. weiß, dass das Verhältnis von Mieter und Vermieter nicht immer konfliktfrei ist. Viele Streitpunkte lassen sich jedoch schon vorher im Mietvertrag regeln. Was es beim “Mietvertrag für Haus und Grund” zu beachten gilt, erklärt unsere erst kürzlich veröffentlichte Ratgeberseite “Der Mietvertrag – Die Vereinbarung zum Wohnen auf Miete”:

  • Das Wichtigste zum Mietvertrag

  • Mietvertrag für Wohnraum – Was Mieter und Vermieter beachten sollten

  • Der Mietvertrag für eine WG und der Einheitsmietvertrag

  • Rücktritt und Kündigung uvm.

Die kostenfreie Informationsseite finden Sie unter https://www.mietrecht.com/mietvertrag/.
Weitere Infos zu dem Thema finden Sie unter: https://www.mietrecht.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/

 

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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