Bei Kerzenlicht eingeschlafen, vergessen das Wasser abzudrehen, oder eine ausgeartete Party – Das alles kann Ihrer Wohnung erheblichen Schaden zufügen. Alles kein Problem, dann muss eben die Haftpflichtversicherung des Mieters ran. Doch was ist, wenn der Mieter keine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat?
Viele Vermieter heutzutage haben erhebliche Angst vor hohen finanziellen Schäden verursacht durch die Mieter.
Aus diesem Grund werden viele Mieter bei Abschluss des Mietvertrages auch zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gezwungen oder müssen, falls vorhanden, Ihre Haftpflicht dem Vermieter nachweisen.
Doch ist so etwas tatsächlich rechtens?
Solche Vertragsinhalte, welche einen Mieter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen, werden von den meisten Gerichten als unwirksam betrachtet, da die Mietkaution bereits eine im Umfang ausreichende Absicherung darstellt. Ein deutsches Gericht hat in einem solchen Fall geurteilt, dass ein solches Vertragsdetail den Mieter benachteiligen würde und damit unzulässig und unwirksam sei. Werden zwischen Vermieter und Mieter individuell Vereinbarungen getroffen, welche nicht Teil eines vorgefertigten Mietvertrages sind, dann sieht das wieder etwas anders aus. Sollte ein Mieter durch eine solche individuelle Vereinbarung verpflichtet worden sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, könnte er sogar auf die Erfüllung dieser Pflicht verklagt werden. Falls es möglich ist, diese individuelle Vereinbarung nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen als Vermieter unter „Sonstiges“ im Mietvertrag Ihre Empfehlung reinzuschreiben, auch die einer Hundehaftpflicht bei einem Hundehalter beispielsweise.
Zwingen können Sie den Mieter zum Abschluss der Versicherung aber nicht.
Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien