Die Löschungsbewilligung: Was ist das uns was muss ich darüber wissen?

Die Löschungsbewilligung: Was ist das uns was muss ich darüber wissen?

Im Allgemeinen steht das Wort Löschungsbewilligung für die Zustimmung eines Kreditgebers, z.B. einer Bank, zur Löschung eines im Grundbuch auf das Grundstück des Schuldners eingetragenen Sicherheitsrechts wie einer Grundschuld oder einer Hypothek.

Nach Grundbuchrecht wird für die Löschungsbewilligung eine notarielle Form verlangt. Hierfür ist immer die Zustimmung der Person, welche von der Löschung betroffen ist erforderlich. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Kreditgeber im Austausch gegen Zahlung der Geldmittel immer eine Sicherheit um im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zugriff auf das Grundstück, das Haus oder die Wohnung des Kreditnehmers zu haben. Die häufigste Form dieser Sicherheit ist eine Eintragung im Grundbuch.

Die Löschung eines Grundbucheintrages:

Diese sogenannte Löschungsbewilligung ist für die jeweiligen Kreditnehmer interessant, sollte der aufgenommene Finanzierungskredit abbezahlt sein. Nun besteht die Möglichkeit, dass Sicherheitsrecht der Gläubiger wieder aus dem Grundbuch austragen zu lassen. Hierfür beantragt der Eigentümer die Löschungsbewilligung bei seinem Kreditgeber. Zusammen mit einem Antrag auf Löschung wird diese Löschungsbewilligung an das Grundbuchamt versendet. Da dies einen Gang zum Notar voraussetzt wird es in der Regel mittels einer notariell beglaubigten Urkunde vom Notar übernommen. Nach Eingang der Unterlagen wird vom Grundbuchamt nun geprüft ob alle Unterlagen vorliegen und ordnungsgemäß ausgefüllt wurden. Sollte dies der Fall sein wird ein sogenannter Löschungsvermerk ins Grundbuch eingetragen.

Vor- und Nachteile einer Löschungsbewilligung:

Den Ablauf einer Löschung um Grundbuch haben wir Ihnen im vorherigen Abschnitt erläutert. Da dort sowohl Notar als auch Grundbuchamt Arbeitsaufwand betreiben ist dieser Vorgang mit Kosten verbunden. In manchen Fällen ist es eine Überlegung Wert, die Grundschuld, auch wenn sie bereits abbezahlt ist, im Grundbuch stehen zu lassen. Sollten Sie in näherer Zukunft weitere Baufinanzierungen für z.B. Reparaturarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen benötigen, so können Sie die alte Grundschuld wieder in Anspruch nehmen. Das spart Zeit und Geld. Ebenfalls ist es möglich, sollten Sie Ihre Immobilie Verkaufen wollen, dass der neue Eigentümer nach Rücksprache mit der Bank Ihre Grundschuld für seine Finanzierung verwendet.

Was muss ich neben der Löschungsbewilligung dem Grundbuchamt noch vorlegen?

Sollte Sie vorhaben, eine Belastung Ihres Grundstückes durch z.B. eine Grundschuld zu löschen, müssen einige Dokumente beim Grundbuchamt eingereicht werden. Zum einen natürlich die von Ihnen beantragte Löschungsbewilligung, welche Sie bei Ihrem Kreditgeber beantragt haben. Des Weiteren müssen sowohl Kreditgeber als auch Eigentümer der Löschung zustimmen. Sollte es sich um eine Briefgrundschuld handeln, muss der Grundschuldbrief ebenfalls mit eingereicht werden. Bei der Einreichung dieser Unterlagen muss eine spezielle Form eingehalten werden. Die Löschungsbewilligung so wie die Zustimmung der beiden Parteien muss notariell beglaubigt werden. Der Antrag auf Löschung muss stets schriftlich gestellt werden.

Löschungsbewilligung beantragen, Grundschuld jedoch stehen lassen:

Im Abschnitt Vor und –Nachteile haben wir bereits erwähnt das es im Falle einer späteren Umschuldung ratsam sein kann die Grundschuld stehen zu lassen. Dies spart nicht nur Zeit sondern auch Kosten. Sollten sie sich nun dafür entschieden haben, die Grundschuld stehen zu lassen ist es sinnvoll, trotzdem eine Löschungsbewilligung zu beantragen. Der Löschungsantrag muss jedoch nicht gestellt werden. So haben Sie als Eigentümer jederzeit die Möglichkeit, die Löschung zu beantragen.

Durch beantragen der Löschungsbewilligung wird die eigetragene Grundschuld zur Eigentümergrundschuld. Dies hat für die jeweiligen Eigentümer besondere Vorteile. Entgegen vieler Annahmen, kann die Bank bei einer Eigentümergrundschuld nicht mehr über diese verfügen. Die Abtretung des Sicherheitsrechtes von Bank zu Bank ist somit nicht mehr möglich. Die Löschungsbewilligung kann also nach Abzahlung des Kredites stets beantragt werden, die Grundschuld kann jedoch im Grundbuch stehen bleiben.

 

Quelle: Pell-Rich Immobilien Eigenrecherche

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