Was ist die BEG? Zum Jahresbeginn ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet, diese gehört zu den Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermitteln. Ab dem 01.Juli 2021 soll die BEG die bisherigen Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren im Gebäudebereich* ersetzen.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante (BAFA) oder einer Kreditvariante (KfW) angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG), Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.
Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben Eigentümern auch Pächter, Mieter sowie Contractoren. Pächter, Mieter und Contractoren bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.
Es muss ein Energieeffizienz-Experte für die Beantragung der BEG-Förderung eingebunden werden. Dieser erstellt für den Antrag eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Lediglich für Anträge auf Förderung von den Einzelmaßnahmen Heizungstechnik und Heizungsoptimierung ist noch eine Fachunternehmererklärung ausreichend.
*CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)
Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien