Ab Januar 2018 werden alle staatlichen Notare in Baden-Württemberg aufgelöst und durch freie Notare ersetzt. Doch wo liegt überhaupt Unterschied?
Staatliche Notare (Beamte), werden im Gegensatz zu freien Notaren, vom Land besoldet und mit Personal sowie Sachmitteln ausgestattet.
Ein freier Notar ist beispielsweise auf Eigenverantwortung für die Auswahl und Weiterbildung des Personals, die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie den allgemeinen Büroablauf zuständig.
Bislang waren die Notariate für die allgemeine Beurkundung (Bsp: Hausverkauf beurkunden) sowie für Nachlassangelegenheiten (unterscheidet sich in den Bundesgebieten) zuständig.
Durch die ab Januar 2018 in Kraft tretende Notariats- und Grundbuchamtsreform werden Nachlassangelegenheiten künftig von den Amtsgerichten selbst bearbeitet werden (teilweise auch jetzt schon so). Die Amtsgerichte verwahren daher ab 2018 Testamente sowie erbfolgrelevante Urkunden. Beurkundungen können nach wie vor bei Notaren vollzogen werden, auch zum bisherigen Kostenpunkt.
Ist man durch die neue Reform nun an bestimmte Notariate gebunden?
Nein! Wie auch in der alten Reform gilt in der neuen der „Grundsatz der freien Notarwahl“.
Summa Summarum lässt sich also sagen, dass Nachlassangelegenheiten künftig von Amstgerichten bearbeitet werden und sich für die normale Beurkundung von beispielsweise Kaufverträgen für Immobilien für die Kunden nichts ändern wird.
Durch die Umstellung verbunden sind nun Verzögerungen und längere Wartezeiten bei den Notaren bis zum Frühjahr 2018 hin.