Käufer aufgepasst: Gewährleistung im Immobilienkaufvertrag
Für gebrauchte Immobilien besteht KEINE Gewährleistung, allerdings muss der Verkäufer alle bekannten Mängel auflisten.
Er kann dafür haftbar gemacht werden, wenn er diese Mängel nicht bekannt gibt.
Der neue Besitzer der Immobilie, muss dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden (z.B. ein Wasserschaden) schon vorher bekannt war, dies ist aber im späteren Verlauf eher schwierig nachzuweisen.
Beim Kauf einer neuen Immobilie gilt eine Gewährleistungspflicht seitens des Verkäufers von 5 Jahren, dies wird im Vertrag des Käufers festgelegt.
Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien