Eine Reservierungsgebühr ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Makler und gibt beiden bei Zusage einer Kauf- bzw Verkaufsabsicht eine Absicherung.
Der Makler kann im Falle eines abspringenden Kunden Teile seiner Kosten decken und der mögliche Käufer hat die Sicherheit, dass sein Wunschobjekt für eine festgesetzte Zeit keinen anderen Interessenten angeboten wird.
Diese Reservierungsgebühr ist aber nicht in allen Fällen rechtens!
Wichtig für eine Rechtskräftigkeit sind folgende Merkmale:
- Der Käufer muss duch die Zahlung der Reservierungsgebühr einen tatsächlichen Vorteil gegebnüber anderen Kaufinteressenten erhalten
- Die Reservierungsgebühr wird bei Abschluss des Kaufs mit der Maklerprovision verrechnet
- Der Makler muss einen qualifizierten Alleinauftrag des Verkäufers haben um den Verkauf duch einen anderen Makler auszuschließen
- Der Verkäufer muss mit dem Reservierungsgebühr zahlenden Interessenten als Käufer einverstanden sein
- Die Reservierung muss zeitlich eingegrenzt sein
- Die Reservierungsgebühr sollte nicht höher als zehn Prozent der Provision sein. Sollte dies doch der Fall sein ist eine notarielle Beurkundung ratsam.
Eine Reservierung ist im Allgemeinen immer möglich, sollte aber nicht an eine Reservierungsgebühr geknüpft sein, da die oben genannten Merkmale wichtig für deren Rechtskräftigkeit dieser sind.
Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien