Ist der Käufer provisionspflichtig wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt?
Diese Fragen stellen sich vermutlich nicht allzu viele Menschen, wenn Sie sich mit dem Kauf einer Immobilie auseinandersetzten.
Normalerweise ist nach dem Termin beim Notar alles so gut wie unter Dach und Fach, der Notar kümmert sich um die restlichen Prozesse und es steht nur noch die Zahlung des Kaufpreises aus. Doch was wenn der Käfer diese nicht leisten kann und vom Vertrag zurücktreten muss?
Natürlich ist er für die Kosten der Rückabwicklung zu belangen, aber wie sieht es mit der Maklerprovision aus?
Hier gestaltet sich der Fall folgendermaßen:
Ist eine zusätzliche Vereinbarung zur Provisionspflicht auch bei Rücktritt vom Vertrag abgeschlossen worden, so ist diese auch zu leisten. In der Praxis kommt das allerdings nicht oft vor, man geht ja immer erst einmal vom guten aus, dennoch sollte man sich hier informieren.
Im Regelfall ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, und da der Makler nur im Erfolgsfall vergütet werden muss ist keine Vergütung fällig.