Zur Erleichterung vieler Eigentümer wurde die Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen nicht durchgesetzt. Das bedeutet, diese können auch nach dem 01. Januar 2024 weiterhin betrieben werden. Jedoch muss man sich bewusst sein, dass Heizungen, die durch fossile Brennstoffe betrieben werden, keine lange Zukunft haben.
Die Ampel-Koalition hat zum Gebäudeenergiegesetz einen Kompromiss mit Übergangsregeln verfasst, der Deutschland zur Klimaneutralität verhelfen soll. Der 01. Januar 2024 dient als Stichtag. Wer danach eine Heizung einbauen lässt, muss berücksichtigen, dass diese zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Da sich eine Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum noch lohnt, wenn man bereits ein hohes Alter erreich hat und das Haus ebenfalls schon lange steht, hat die Ampel-Koalition festgelegt, dass die Pflicht entfällt, wenn Eigentümer bereits über 80 Jahre alt sind. Bei einkommensschwachen Haushalten gelten ebenfalls Härtefallregelungen.
Eine mögliche Lösung zum Energie sparen sind Wärmepumpen. Da diese oftmals eine hohe Lieferdauer haben, ist eine Nachrüstfrist von drei Jahren gegeben. Sollte eine Öl- oder Gasheizung kaputt gehen, ist es möglich, diese zunächst durch einen neuen Öl- oder Gasbrenner zu ersetzen und im Nachgang energetisch anzupassen. Neben Wärmepumpen sind Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme ebenfalls effiziente Alternativen.
Ohnehin ist der Einbau einer neuen Gasheizung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr lohnend, aufgrund des steigenden CO2-Preises sowie dem Fakt, dass Deutschland ab 2045 klimaneutral sein möchte. Das bedeutet, das Heizen ausschließlich mit Gas oder Öl wird ab dann komplett verboten sein.
Forderungen wurden versprochen, um das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen, jedoch sind weitere Details der Forderung noch nicht bekannt.