Eine Nachweisbestätigung muss unterschrieben werden, damit der Makler nachweisen kann, dass der Interessent auf das Objekt durch Vermittlung des Maklers aufmerksam wurde.
Andernfalls könnte der Interessent nämlich vor Gericht plädieren, dass er den Verkäufer bzw. das Objekt zu entsprechenden Konditionen schon vor der Vermittlung und unabhängig vom Makler kannte und somit der Provisionsanspruch des Maklers nicht geltend gemacht werden kann.
Zudem muss ein Makler eine solche Nachweisbestätigung auch wegen des seit Juni 2015 abgeänderten Geldwäsche-sowie Terrorismusgesetz (ein Gesetz zum Schutz vor illegalen oder gar terroristischen Vorhaben) ausfüllen lassen.
Ziel des GwG ist es, Gewinne oder Gelder aus schweren Straftaten aufzuspüren und somit die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden.
Außerdem ist ein Makler dazu verpflichtet bei der Besichtigung einer Immobilie den Ausweis vorlegen zu lassen, um im Bezug auf das GwG keinen rechtlichen Verstoß zu vergehen.
Denn wenn der Makler die Identität mittels des Ausweises nicht überprüfen kann oder darf, so darf kein weiterer Kontakt oder gar eine Transaktion durchgeführt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.