Berechnung der Wohnfläche in Deutschland
Immer wieder wird bei Immobilienkäufen festgestellt, dass die angegebene Wohnfläche etwas großzügiger erscheint als angenommen. Doch woran liegt das?
In Deutschland kann man die Wohnfläche nach verschiedenen Methoden berechnen. Hierbei kommen die Wohnflächenverordnung (WoFIV) sowie die DIN-Normen (DIN 277 und DIN 283, wobei Zweitere veraltet ist und kaum noch angewendet wird) zum Einsatz.
Im Folgenden werden Ihnen beide Methoden vorgestellt:
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Die Berechnung nach der WoFIV ist die mittlerweile gängigste und häufigste Form der Wohnflächenberechnung. Anfangs angedacht für den sozialen Wohnungsbau, mittlerweile aber auch für frei finanzierte Wohnungen verwendet.
Nach der WoFIV zählen Kellerräume, Garagen, Heizungsräume sowie Waschküchen nicht zur Wohnfläche. Bei der Berechnung der restlichen Räumlichkeiten ist vor allem die Höhe des Raumes maßgebend. Hierbei kommt es auf folgendes an:
- Flächen in Räumen, welche unter einem Meter sind, zählen zu 0% zur Wohnfläche
- Flächen in Räumen, welche zwischen einem und zwei Meter sind, zählen zu 50% zur Wohnfläche
- Flächen in Räumen, welche zwei Meter oder höher sind, zählen zu 100% zur Wohnfläche
- selbes Prinzip (wie in der vorherigen drei B gilt bei Treppen
- Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und freistehende Säulen werden nicht zur Wohnfläche gerechnet, wenn sie höher als 1,50 Meter und größer als 0,1 Quadratmeter sind
- Schwimmbäder und Wintergärten, welche nicht geheizt sind – zählen im Gegensatz zu geheizten – nur mit 50% ihrer Grundfläche
- Balkone, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel mit 25% angerechnet, hier lässt das Gesetz jedoch Spielraum von bis zu 50% Anrechnung
Nach den DIN-Normen (DIN 277)
Bei dieser Berechnungsmethode wird zuerst die Brutto-Grundfläche, also die gesamte Grundfläche – egal ob Nutzfläche, Keller etc. – bestimmt. Hiervon wird dann die Konstruktionsfläche (Pfeiler, Wände, Stützen) abgezogen. Die daraus entstehende Netto-Grundfläche wird dann nochmals in Funktions-, Nutz-, und Verkehrsfläche unterteilt. Die reine Wohnfläche berechnet sich aus der Summe der Verkehrs- sowie der Nutzfläche. Bei dieser Methode werden, im Gegensatz zur WoFIV, Dachschrägen, Kellerräume und Balkone voll angerechnet.
DER PELL-RICH TIPP:
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über Ihre Flächen. Wenn Sie eine Wohnung anmieten und die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen um mehr als 10% abweicht (im Negativen), können Sie eine Mietminderung fordern.
Bei einem Immobilienkauf muss dies jedoch vor dem Kauf passieren, ansonsten obliegt die Entscheidung einem Gericht.
Pell-Rich Immobilien prüft die Wohnfläche – sollte keine Wohnflächenberechnung vorliegen – mittels eines eigenen Architekten, um dann gegenüber den potentiellen Käufern und deren Banken verbindliche und rechtssichere Aussagen treffen zu können.